Sicherheitshinweise
caravan24 setzt alles daran, die Inserenten vor dubiosen Anfragen und Spam über das Kontaktformular zu schützen. Leider kam es trotzdem zu einigen Betrugsversuchen von sogenannten "Scheckbetrügern".
Wir empfehlen Ihnen deshalb, nicht auf Angebote einzugehen, bei denen der Käufer mit Schecks bezahlen will.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte den untenstehenden Text, bei dem es um Fahrzeugverkäufe über das Internet geht.
Mitteilung zum Thema "Scheckbetrug"
Bundeskriminalamt Wiesbaden, 13.08.2004
Das Bundeskriminalamt registriert
zunehmend Fälle, in denen hochwertige Kraftfahrzeuge mit nicht
gedeckten Schecks "bezahlt" werden.
Die
Vorgehensweise: Angebliche Mitarbeiter niederländischer Firmen
bzw. Personen, die sich mit englischen Personalien ausgeben,
kontaktieren per Telefon, Fax oder Internet deutsche
Autohändler und Privatpersonen, die Fahrzeuge im Internet und
in Fachzeitschriften anbieten und unterbreiten diesen ein
Kaufangebot.
Nach Abgabe einer verbindlichen Bestellung wird zur Bezahlung des Kaufpreises ein Scheck aus einem englischsprachigen Land - beispielsweise Grossbritannien, Irland, Kanada und USA - übersandt. Die Schecks weisen einen Betrag aus, der teilweise deutlich über dem vereinbarten Kaufpreis liegt. Der überzeichnete Betrag soll dem Abholer des Wagens mitgegeben werden bzw. über die Western Union Bank transferiert werden.
Da der Scheck in der Regel einer ersten Überprüfung standhält, wird er dem Verkäufer zunächst von seiner Bank gutgeschrieben. Erst später, nach Aushändigung des Autos und des Bargeldes bzw. der Transaktion über die Western Union Bank stellt sich heraus, dass der Scheck keine Deckung aufweist oder gestohlen ist.
Dem Bundeskriminalamt sind mittlerweile
mehr als 100 derartige Fälle mit einer Schadenssumme von ca.
1,5 Millionen Euro bekannt geworden. Seit Jahresbeginn ist ein
deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen.
Die
Staatsanwaltschaft Augsburg hat dazu nun ein Sammelverfahren
übernommen.
Personen, die derartige Angebote erhalten haben oder die bereits Opfer einer solchen Straftat geworden sind, sollten in jedem Fall ihre örtliche Polizeidienststelle informieren.
