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Véhicule de location, Alcôve

Eura Mobil Eura Mobil, AO 690 HB

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  • à partir de CHF 1'215.- par semaine
  • Véhicule de locationtype de véhicule
  • blanccouleur
  • 699 cmlongueur totale
  • 233 cmlargeur totale
  • 313 cmhauteur totale
  • 3'500 kgpoids total admissible
  • B - Automobilecatégorie de permis
  • 3'090 kgpoids à vide (prêt à rouler)
  • 410 kgcharge
  • Dieseltype de carburant
  • Boite de vitessetransmission
  • Traction avantentraînement
  • 10 l / 100 kmconsommation
  • 100 l carburantcontenu du réservoir
  • 3 portesnombre de portes
  • 6 placesnombre de places
  • 6 couchettesnombre total de couchages

Emplacement

9220


Prix de location

Saison1 Semaine
Pleine saison 1.7. - 13.8.1 Semaine1'840.00
Saison creuse 1.6. - 30.6., 14.8. - 31.10.1 Semaine1'435.00
Avant-saison 26.3. - 31.5.1 Semaine1'215.00

Conditions de location

Diese Mietbestimmungen sind integrierter Bestandteil des Mietvertrages.

1. Übergabe und Rücknahme des Reisemobils erfolgt beim Vermieter. Der Fahrzeugführer muss mind. 21 Jahre alt und 2 Jahre im Besitz eines gültigen Führerausweises der Kat. B sein.

Die Miete beginnt mit der Übernahme des Wagens zwischen 15.00 und 16.30 Uhr durch den Mieter am ersten Miettag und endet mit der Rückgabe des Fahrzeuges am letzten Miettag zwischen 7 – 10 Uhr.
Das Wohnmobil ist Eigentum der Käser Camping AG und wird in einwandfreiem Zustand an den Mieter abgegeben. Evtl. Schäden sowie erkennbare Mängel werden bei der Übergabe in einem Protokoll festgehalten. Die Fahrzeuge werden innen und aussen sauber an den Mieter übergeben.

Falls die Innenreinigung bei der Rückgabe vom Vermieter durchzuführen ist, werden Reinigungskosten von mind. Fr. 150.- erhoben! Aussenreinigung erfolgt ausschliesslich durch den Vermieter.

Der Toilettenraum und die Fäkalien - WC Kassette muss immer vom Mieter gereinigt werden, andernfalls wird eine Gebühr von mind. Fr. 250.- zusätzlich verlangt.

2. In den Preisen inbegriffen sind: Wohnmobile mit den vereinbarten km, Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt Fr. 1000.-) Kaskoversicherung (Selbstbehalt Fr. 1500.-), Diebstahl, Feuerversicherung (Elementar), Rücktransportversicherung, grüne Versicherungskarte, Autobahn-Vignette CH, Gratis Parkplatz für Ihren PW während der Mietzeit und Top Grundausstattung laut Inventarliste.

3. Im Mietpreis nicht inbegriffen sind: Treibstoffverbrauch, Annulationskosten-Versicherung Autobahn-, Tunnel- und andere Strassengebühren. Für die Folge von Verkehrsverletzungen jeglicher Art wie Geschwindigkeitsbussen, Parkbussen usw. haftet der Mieter.

4. Reservierung und Rücktritt:
Bei Vertagsabschluss ist eine Kaution von Fr. 500.- fällig. Bei unter 25 jährigen Fr. 1'000.- Diese wird nach rechtzeitiger Rückgabe des Reisemobils in ordnungsgemässen Zustand zurückerstattet. Der Gesamtbetrag der Miete ist 4 Wochen vor Mietantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen werden Kaution und Miete sofort fällig.

Bei Rücktritt vom Vertrag fallen folgende Kosten an: In jedem Fall die Kaution, bei Rücktritt bis zu 50 Tagen vor dem 1. Miettag 10%, bis zu 15 Tagen 50%, bei weniger als 15 Tagen 80% des Mietpreises. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, so gilt dies als Rücktritt. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietzins zu zahlen. Die Rücktrittskosten können durch Abschluss einer Annulationsversicherung (4% vom Mietpreis) ausgeschlossen werden.

5. Die Kilometerberechnung für die Dauer der Mietzeit erfolgt aufgrund des durch eingebauten Kilometerzählers ermittelten Kilometerstandes.

6. Die Benützung des Wohnmobiles ist verboten für entgeltliche Personen- und Warentransporte jeder Art, durch Personen, die unter Alkohol-, Medikamenten – oder Drogeneinfluss stehen oder auch für Personen die nicht im Besitze eines gültigen Fahrausweises sind. Weiter untersagt ist die Benützung des Reisemobils um Fahrzeuge oder Gegenstände jeder Art zu stossen oder zu ziehen. Das befahren von verbotenem Gelände. Fahrten in Kriegs oder Krisengebiete sind untersagt. Reisen in Aussereuropäische Länder dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters gemacht werden – weitere Versicherungsbestimmungen laut der Grünen Versicherungskarte.

7. Der Mieter ist für den vorschriftsmässigen Unterhalt des Fahrzeuges verantwortlich, insbesondere für die Kontrolle von Öl- und Wasserstand sowie des Pneudrucks. Der Ölstand ist ca. alle 500 km oder wöchentlich zu kontrollieren (Ersteintreffendes). Für Schäden die durch mangelhaften Unterhalt des Fahrzeuges entstehen, kann der Mieter haftbar gemacht werden.





8. Haustiere sind nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt! Das Haustier darf nicht unbeaufsichtigt im FZ gelassen werden. Am
Fahrzeug verursachte Schäden oder Spezialreinigung der Polster (falls wegen Haaren oder Geruch nötig) gehen zu Lasten des Mieters.

9. Wird die Vermietung des Reisemobils infolge nicht voraussehbaren Ereignissen verunmöglicht oder erschwert, wie z.B. Nichtrückgabe, Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung des Reisemobils durch den Vormieter oder Dritte, so können Mieter und Vermieter ohne gegenseitige Ansprüche vom Mietvertrag zurücktreten, ausser es ist dem Vermieter möglich ein Ersatzfahrzeug in analoger oder abweichender Art zu stellen.

10. Wird das Reisemobil vom Mieter nicht in vertragsgemässem, bzw. in beschädigtem Zustand zurückgegeben, so haftet der Mieter für den entstandenen Schaden. Bei verspäteter Rückgabe, die eine Weitervermietung verzögert kann vom Vermieter eine Gebühr von Fr. 100.- pro Stunde verrechnet werden. Der Vermieter kann für eine verspätete Übergabe des Wohnmobils, für Verluste oder Schäden, infolge einer Panne oder eines Unfalls, ebenso wenig für Schaden die im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Wohnmobils entstehen, nicht haftbar gemacht werden.

11. Für Sach- und Personenschäden, die während der Fahrt durch den Aufenthalt im Wohnteil des Reisemobils entstehen, haftet der Mieter. Schäden die durch unachtsamen Umgang mit den Fahrzeugschlüsseln entstehen: z.B. Diebstahl durch Dritte oder Verlust der Schlüssel gehen zu Lasten des Mieters! Diebstahl des Fahrzeuges durch Grobfahrlässigkeit ist nicht versichert! Für Reifenschäden und Schäden die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugmasse (Höhe, Länge, Breite) sowie der Zuladungs-Bestimmungen entstehen haftet vollumfänglich der Mieter. Ebenfalls bei Schäden die durch Tanken von falschem Treibstoff entstehen (z.B. Diesel in Wassertank, Benzin statt Diesel etc.).

Schäden sowie Beschädigungen im Innern und an der Ausstattung des Wohnmobils sind nicht versichert und gehen voll zu Lasten des Mieters.

12. Alle Schlafstellen sind immer mit einem Fixleintuch zu überziehen und dürfen nur mit Bettwäsche oder Schlafsäcken benutzt werden.

13. Reparaturen sind wenn immer möglich durch offizielle Vertreter ausführen zu lassen. Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten den Betrag von 200.- so ist vor der Ausführung telefonisch die Bewilligung des Vermieters einzuholen. Reparaturen werden gegen Vorlage der detaillierten Rechnung und Vorweisung der Teile zurückerstattet. Bei Reparaturen ohne Einwilligung des Vermieters können die Reparaturkosten nicht vollumfänglich übernommen werden.

14. Bei Unfall, Einbruch, Wild- oder sonstigen Schäden ist immer die Polizei zu benachrichtigen. Der im Fahrzeug liegende offizielle Unfallraport ist auszufüllen. Es dürfen keine Schuldgeständnisse gemacht und unterschrieben werden. Ebenfalls ist der Vermieter sofort zu informieren.

15. Für Eigentum des Mieters sowie Verlust und Beschädigung haftet dieser selbst, ebenso für die ordnungsgemässe Rückgabe der Fahrzeugpapiere. Ansonsten wird die Wiederbeschaffung der Papiere dem Mieter belastet.

16. Verursachte Schäden durch den Mieter am Reisemobil müssen unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden. Werden Beschädigungen nicht angegeben und bei der Rückgabe vom Vermieter übersehen, hat der Vermieter die Möglichkeit bis 10 Tage nach Rückgabe des Fahrzeuges dem Mieter die verursachten Beschädigungen schriftlich nachzumelden. Bei der Rückgabe des Fahrzeuges wird ein Zustandsprotokoll aufgenommen. Dieses Protokoll ist vom Mieter zu unterzeichnen.

17. Reisemobil-Änderungen bleiben vorbehalten! Der Vermieter kann dem Mieter jederzeit ein gleichwertiges Wohnmobil zur Verfügung stellen! Es besteht kein genereller Anspruch auf das gebuchte Modell. (siehe Punkt 9 + 10)


Remarques

Ihr Partner für unbeschwerte Wohnmobilferien
Unser für Sie:
Alles inklusive – keine Zusatzkosten!
- Nur aktuelle neuwertige Wohnmobile
Top gepflegt und ausgestattet inkl. Geschirr
- Adapterkabel für den Campingplatz
- Campingtisch und Stühle
- Gasfüllung
- Persönliche Übergabe & Instruktion durch unser Personal
- PKW Abstellplatz während der Mietdauer
- Nichtraucherfahrzeuge
- Schadstoffplakette für DE
- Vollkaskoversicherung (SB 1‘000.-)
- Haftpflichtversicherung ( SB 1‘000.-)
- Aussenreinigung durch uns und vieles mehr!
- Haustiere nur nach Absprache!!!

Equipement

  • ABS
  • Airbag côté passager
  • Airbag côté conducteur
  • ASR
  • Lucarne de toit
  • Douche
  • Aide au parcage
  • Lève-vitre él.
  • ESP
  • Porte-vélo
  • Chauffage au gaz
  • Climatisation
  • Réfrigérateur
  • Direction assistée
  • Pneus d'été
  • Régulateur de vitesse
  • Chauffe-eau
  • Lavabo
  • WC chimique
  • Verrouillage central
  • Batterie supplémentaire

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