• Knaus Sky Wave 650 MEG
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Véhicule de location, partiellement intégré

Knaus Sky Wave 650 MEG

Miete Typ 10 ¦ Automat ¦ Schlafen 2 - 4 ¦ Reisen 4

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  • à partir de CHF 1'490.- par semaine
  • Véhicule de locationtype de véhicule
  • blanccouleur
  • 698 cmlongueur totale
  • 230 cmlargeur totale
  • 284 cmhauteur totale
  • 3'500 kgpoids total admissible
  • B - Automobilecatégorie de permis
  • 2'815 kgpoids à vide (prêt à rouler)
  • Dieseltype de carburant
  • Automatiquetransmission
  • Traction avantentraînement
  • 150 cv / 110 kWpuissance du moteur
  • 4 placesnombre de places
  • 4 couchettesnombre total de couchages
  • 2 lits simplescouchages lits simple
  • 1x dans le lit escamotablecouchages lit escamotable

Emplacement

Waltenschwil


Prix de location

Saison1 Semaine2 Semaines3 Semaines4 Semaines
Pleine saison 29.6. - 19.8.1 Semaine1'690.002 Semaines3'210.003 Semaines4'630.004 Semaines6'080.00
Saison creuse 1.4. - 28.6., 20.8. - 2.11.1 Semaine1'490.002 Semaines2'830.003 Semaines4'160.004 Semaines5'360.00

Conditions de location

Mietbedingungen
Allgemeine Bedingungen
Diese Mietbedingungen sind ein integrierender Bestandteil des Mietvertrages. Alle Mietverhältnisse beginnen beim Standplatz der Vermieterin und enden, wenn das Fahrzeug zum Standplatz der Vermieterin zurückgebracht wird. Kann das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht werden, ist die Vermieterin sofort telefonisch zu benachrichtigen (+41 56 622 86 02). Der Mieter hat einen Zuschlag von Fr. 50.-- pro Stunde zu bezahlen (dies, um auch unserem nächsten Mieter sein Fahrzeug pünktlich übergeben zu können). Ausgenommen sind nicht vorhersehbare Verspätungen.

Fahrer
Der Lenker des Wohnmobils / Wohnwagens muss mindesten 22 Jahren alt und mind. 12 Monate im Besitze eines gültigen Führerscheines der Kat. B bzw. für Wohnwagen BE sein. Der Mietvertrag bezieht sich auf den Mieter, welcher gleichzeitig der Fahrer ist. Allfällige Zweitfahrer müssen im Mietvertrag erwähnt werden. Das Weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind strikte untersagt.

Fahrzeugübernahme
Die Übernahme des Wagens erfolgt am Samstag 8.00 – 10.00 Uhr (nach telefonischer Absprache evtl. auch früher). Bei der Übernahme wird ein Übernahmeprotokoll ausgefertigt. Ebenso bei der Rückgabe des Fahrzeuges.

Fahrzeugrückgabe
Das Mietverhältnis endet jeweils am Freitag um 11.00 Uhr. Die Übernahme-/Rückgabezeiten sind während der Ferienzeit verbindlich.

Reservation / Kaution
Eine Anzahlung von Fr. 300.-- garantiert die Reservation.
Vor bzw. bei der Übernahme des Fahrzeuges ist eine Kaution von Fr. 1500.-- zu hinterlegen (Barzahlung oder Vorauskasse).

Mietdauer
Während der Hauptsaison, Juli – Mitte August, beträgt die Mindestmietdauer 2 Wochen.

Versicherung
Alle Fahrzeuge sind mit unbegrenzter Deckung haftpflichtversichert (Selbstbehalt Fr. 1000.-- pro Schadenfall). Ebenso sind alle Fahrzeuge vollkaskoversichert (Selbstbehalt Fr. 1500.-- pro Schadenfall). Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, ebenso allfällige von der Versicherung abgelehnte Schäden (Grobfahrlässigkeit, Alkohol, Missachtung der Fahrzeughöhe, tanken des falschen Treibstoffes etc.) Schäden im Innern, das heisst im Wohnraum, sind nicht versichert.

Reparaturen
Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich zuerst der Vermieterin zu melden. Diese entscheidet, wie und wo der Wagen repariert wird. Reparaturen, welche ohne die Erlaubnis der Vermieterin ausgeführt werden, müssen vom Mieter selbst bezahlt werden. Für die Rückerstattung von Reparaturkosten sind stets die Originalrechnung und Quittungen der Vermieterin zu übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, alle 500 Km den Öl- und Wasserstand zu kontrollieren und das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benutzen. Bei der Verwendung des Fahrzeuges hat sich der Mieter stets an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Öl, Scheibenwischwasser, etc. ist Verbrauchsmaterial und gehen zu Lasten des Mieters. Bei einem Defekt ist der Mieter verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Schaden möglichst klein zu halten. Für den Fall, dass der gemietete Wagen infolge Unfalls oder anderer nicht von der Vermieterin verschuldeten Ursache ausfällt, bemüht sich die Vermieterin um ein Ersatzfahrzeug, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Sollte kein Ersatzfahrzeug gefunden werden, erhält der Mieter alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitere Forderungen können bei der Vermieterin nicht geltend gemacht werden.

Unfall
Bei einem Unfall ist die Vermieterin unverzüglich zu informieren (+41 56 622 86 02). Ebenso ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen. Weiter ist eine Skizze, wenn möglich mit Fotos und eine genaue Beschreibung des Unfallhergangs, zu erstellen. Notieren Sie sich die Namen und Adressen des Unfallgegners und allfälliger Zeugen. Das Unfallprotokoll befindet sich bei den Fahrzeugpapieren.

Bezahlung
Der gesamte Mietbetrag ist spätestens 14 Tage vor Abreise zu bezahlen.

Annullierung
In jedem Fall Fr. 300.--
60 bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des Pauschalpreises
29 bis 15 Tage vor Mietbeginn 60 % des Pauschalpreises
14 bis 6 Tage vor Mietbeginn 75 % des Pauschalpreises
5 bis 0 Tage vor Mietbeginn 100 % des Pauschalpreises

Das Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung hat den Verlust des vollen Betrages zur Folge. Eine Annullationskosten – Versicherung ist Sache des Mieters.

Reinigung
Das Fahrzeug muss innen in gereinigtem Zustand zurückgebracht werden. Nachreinigung wird nach Aufwand, sFr. 130.00/Std., verrechnet.

Gerichtsstand
Der Unterzeichnete erklärt die Mietbedingungen gelesen zu haben erklärt sich damit einverstanden. Die Parteien vereinbaren als Gerichtstand Muri / AG für jeden aus diesem Mietvertrag entstehenden Streit.


Remarques

Miete Typ 10

Im Mietpreis inbegriffen

  • Vollkasko
  • ETI Schutzbrief TCS
  • erste Gasfüllung
  • Markise
  • Fahrradträger je nach Fahrzeugtyp
  • Koch-/Essgeschirr
  • Tisch + Campingstühle
  • Fahrzeug mit Klimaanlage im Fahrerhaus

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