• Pössl Campster Citroen 145 PS
  • Pössl Campster Citroen 145 PS
  • Pössl Campster Citroen 145 PS
  • Pössl Campster Citroen 145 PS
  • Pössl Campster Citroen 145 PS
  • Pössl Campster Citroen 145 PS
  • 14 Visites au cours des 7 derniers jours

Véhicule de location, Minibus

Pössl Campster Citroen 145 PS

Sauvegarder comme favori
  • à partir de CHF 950.- par semaine
  • Citroenporteur / base
  • Véhicule de locationtype de véhicule
  • blanccouleur
  • Polar Weissdésignation de couleur du constructeur
  • 495 cmlongueur totale
  • 192 cmlargeur totale
  • 199 cmhauteur totale
  • 2'760 kgpoids total admissible
  • B - Automobilecatégorie de permis
  • 2'255 kgpoids à vide (prêt à rouler)
  • 505 kgcharge
  • Dieseltype de carburant
  • Boite de vitessetransmission
  • Traction avantentraînement
  • 1'997 ccmcylindrée
  • 144 cv / 106 kWpuissance du moteur
  • Euro 6dnorme euro
  • 8 l / 100 kmconsommation
  • 70 l carburantcontenu du réservoir
  • 5 portesnombre de portes
  • 5 placesnombre de places
  • 4 couchettesnombre total de couchages
  • 1x dans un lit doublecouchages lits double
  • 1x dans le lit escamotablecouchages lit escamotable
  • 10 l eauréservoir d'eau fraîche
  • 10 l eau uséeréservoir d'eau usée

Emplacement

Root-Luzern


Prix de location

Saison1 Semaine
Pleine saison 1.7. - 31.8.1 Semaine1'270.00
Saison creuse 1.4. - 30.6., 1.9. - 15.10.1 Semaine1'150.00
Avant-saison 1.3. - 31.3.1 Semaine950.00

Conditions de location


Miet- und Vertragsbedingungen:

Allgemeine Bedingungen
Diese Mietbedingungen sind ein integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Alle Mietverhältnisse beginnen bei unserem Standort und enden, wenn das Fahrzeug am selben Standort zurückgebracht wird.

Pflichten des Vermieters
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrstaugliches und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör zum Gebrauch. Das Wohnmobil ist Eigentum von Bolliger Nutzfahrzeuge AG, Oberfeld 2, 6037 Root.

Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu behandeln und alle für die Benutzung massgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Wir bitten Sie, das Fahrzeug so zu behandeln als wäre es Ihr eigenes.

Mieter / Fahrer
Der Fahrer des Reisemobils muss mindestens 23 Jahre alt und mindestens 5 Jahre im Besitz eines gültigen schweizerischen oder europäischen Führerausweises der Kategorie B sein.
Das Weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind strikte verboten. Der Mieter trägt die volle Verantwortung.

Fahrzeugübernahme
Das Mietfahrzeug muss zu der im Mietvertrag festgelegten Zeit übernommen werden.

Fahrzeugrückgabe, Sauberkeit und Reinigung
Die Fahrzeugrückgabe muss zu der im Mietvertrag festgelegten Zeit retourniert werden. Das Reisemobil muss innen vom Mieter gereinigt werden. Insbesondere die Nasszelle, Küche sowie Küchen- und Campinginventar. Die WC-Kassette und der Abwassertank müssen geleert sein. Eventuell nötige Nachreinigung wird nach Aufwand verrechnet. Für nicht entleerte Toiletten verrechnen wir eine Gebühr von Fr. 120.00.
Das Fahrzeug ist mit gefülltem Treibstofftank (Diesel) abzuliefern. Pro Mehrkilometer werden Fr. 0.50 verrechnet.

Unfall
Sofortige Verständigung der Polizei und des Vermieters Tel. +41 41 455 08 08. Es muss zwingend ein Polizeirapport erstellt werden. Der Mieter ist verpflichtet ein Unfallprotokoll auszufüllen. Das Unfallprotokoll muss vollständig mit Namen und Adressen aller Beteiligten und allfälligen Zeugen ausgefüllt sein, sowie der amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Versicherung, wenn möglich Fotos machen.

Schäden
Bei einem Schaden ist der Mieter verpflichtet alles zu unternehmen, um diesen möglichst klein zu halten. Schäden, die durch den Mieter am Reisemobil entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Schäden am Dachaufbau infolge Nichtbeachtung der Höhe, gelten als fahrlässig und können nicht durch die Vollkaskoversicherung abgewickelt werden. Für Verlust und Beschädigung des Eigentums des Mieters haftet dieser selbst. Schäden müssen dem Vermieter innerhalb 24 Stunden auf die Nummer +41 41 455 08 08 gemeldet werden.

Sollten verdeckte oder unbemerkte Mängel oder Schäden nach erfolgter Mietabgabe durch den Vermieter festgestellt werden, so hat dieser Anrecht darauf, den Mieter zu belangen.

Gebühren
Dieselkosten, Autobahn-, Tunnel- sowie andere Strassen oder Verkehrsgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

Übertretungen von Verkehrsvorschriften
Für Bussen infolge Übertretung von Verkehrsvorschriften jeglicher Art haftet der Mieter.

Reifenschäden
Der Mieter haftet für Reifenschäden.

Fahrzeugversicherung
Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert mit Fr. 500.00 Selbstbehalt pro Schadenfall. Ebenso ist das Fahrzeug vollkaskoversichert mit Fr. 1000.00 Selbstbehalt pro Schadenfall. Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, ebenso allfällig von der Versicherung abgelehnte Schäden wegen Grobfahrlässigkeit, fahren unter Alkoholeinfluss, Drogen, usw.
Das Fahrzeug ist speziell für die Vermietung versichert. Im Schadenfall unbedingt Polizeirapport erstellen lassen.


Insassenversicherung
Eine Insassenversicherung ist obligatorisch sobald Personen mitgeführt werden, welche nicht im selben Haushalt leben und zusätzlich kein Arbeitsverhältnis besitzen (Pensionierte und Kinder sind davon ausgeschlossen). Die Insassenversicherung ist Sache des Mieters.

Reparaturen / Unterhalt /Wartung
Alle Reparaturen sind grundsätzlich in der Werkstatt der Bolliger Nutzfahrzeuge AG, 6037 Root auszuführen.
Bei Kleinreparaturen Kontaktaufnahme mit der Bolliger Nutzfahrzeuge AG. Der Mieter verpflichtet sich, aufgetretene Mängel und Schäden zu melden. Bei Unfall oder Pannen entscheidet die Bolliger Nutzfahrzeuge AG über das weitere Vorgehen (Fahrzeugüberführung usw.) Reparaturkosten, ohne den Vermieter orientiert zu haben, werden nicht vergütet.
Das Fahrzeug wird in fahrbereitem Zustand mit aufgefülltem Kühler, Treibstoff und Oel abgegeben. Der Mieter verpflichtet sich alle 500 km den Oel- und Wasserstand, sowie den Reifendruck zu kontrollieren, das ihm anvertraute Fahrzeug mit der grössten Sorgfalt zu benützen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Der Mieter hat die Pflicht, den Wagen vor Mietantritt zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, dass sich das Fahrzeug in Ordnung befindet. Für Beschädigungen, die während der Miete eintreten, ist der Mieter haftbar.

Reservierung/Bezahlung
Eine Anzahlung von Fr. 500.00 wird mit der Unterzeichnung des Mietvertrages fällig. Der Restbetrag ist
4 Wochen vor Übernahme des Fahrzeuges zu begleichen.

Wir der Mietvertrag weniger als 30 Tage vor Mietbeginn unterzeichnet, ist der Betrag sofort fällig.

Kaution
Der Mieter hat eine Kaution von Fr. 1000.00 5 Tage vor Mietbeginn per Banküberweisung zu hinterlegen. Die Kaution bildet keinen Bestandteil der Miete. Sie wird nach Mietende innert Wochenfrist zurückerstattet, wenn das Fahrzeug rechtzeitig und ohne Schäden zurückgegeben wird.

Annullierungskosten
60 - 30 Tage vor Mietbeginn Fr. 200.00
29 - 15 Tage vor Mietbeginn 60% der Gesamtsumme
14 - 06 Tage vor Mietbeginn 75% der Gesamtsumme
05 - 00 Tage vor Mietbeginn 100% der Gesamtsumme
Das nicht erscheinen ohne vorherige Abmeldung gilt als Annullation und hat den Verlust des gesamten Betrages zur Folge. Keine Rückerstattung bei vorzeitigem Mietabbruch.
Wir empfehlen Ihnen eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen.

Fahrzeugausfall vor Mietbeginn
Sollte das Fahrzeug unerwartet ausfallen (z.B. durch Unfall/Panne) helfen wir Ihnen einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Der Vermieter geht aber in diesem Falle keine Verpflichtung für ein Ersatzfahrzeug ein. Die geleistete Vorauszahlung wird aber vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Forderungen können dem Vermieter nicht geltend gemacht werden.

Haftung
Der Vermieter kann für Verluste oder Schäden, die dem Mieter infolge einer Panne, Unfalls oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Fahrzeuges entstehen, nicht haftbar gemacht werden.


Sonstiges
Im Fahrzeug ist das Rauchen strikte verboten. Die Mitnahme sozialisierter Tiere ist nach Absprache erlaubt.

Gerichtsstand
Der Unterzeichnende erklärt, die obenstehenden Miet- und Vertragsbedingungen gelesen und erklärt sich damit einverstanden. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand Root für jeden aus diesem Vertrag entstehenden Streit.


Remarques

  • 17" Alufelgen mit Sommerreifen und Grip-Control
  • Anhängerkupplung Vorbereitung
  • Einparkhilfe hinten akustisch
  • Getönte Scheiben in Reihe 1, Seitenscheiben in Reihe 2 und 3 extra getönt, Heckscheibe stärker getönt
  • Wohnraum-Standheizung Komfort mit Höhenkit
  • Kühlbox eingebaut

Equipement

  • ABS
  • Airbag côté passager
  • Airbag côté conducteur
  • Attelage
  • ASR
  • Toit relevable
  • Batterie
  • Chargeur de batterie
  • Connecteur Bluetooth
  • Aide au parcage
  • Lève-vitre él.
  • ESP
  • Porte-vélo
  • Cuisinière à gaz
  • Climatisation
  • Phares antibrouillard
  • Radio DAB
  • Radio OUC
  • Caméra de marche arrière
  • Direction assistée
  • Sièges chauffants
  • Marquise
  • Chauffage au diesel
  • Régulateur de vitesse
  • WC chimique
  • Verrouillage central
  • Batterie supplémentaire

Autres véhicules de location de Bolliger Nutzfahrzeuge AG