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Véhicule de location, Minibus
Volkswagen T6 California Beach
feel free... be free... rent a camper
- Véhicule de locationtype de véhicule
- blanccouleur
- B - Automobilecatégorie de permis
- Dieseltype de carburant
- Automatiquetransmission
- Tout-terrainentraînement
- 200 cv / 147 kWpuissance du moteur
- 4 placesnombre de places
- 4 couchettesnombre total de couchages
- 2x dans un lit doublecouchages lits double
- 2x dans le lit de toitcouchages sur le lit de toit
Emplacement
8340 Hinwil
Prix de location
Saison | 1 Semaine | 2 Semaines | 3 Semaines |
---|---|---|---|
Pleine saison 1.7. - 30.9. | 900.00 | 1'600.00 | 2'300.00 |
Saison creuse 1.10. - 30.6., 1.10. - 31.6. | 750.00 | 1'400.00 | 1'900.00 |
Conditions de location
Mietvertrag und Mietbestimmungen
Vermieterin: mahlog GmbH
Diensbach 3
8340 Hinwil
info@mahlog.com
MieterIn / 1. FahrerIn: _______________
_______________
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Geburtsdatum: _______________
Führerausweisnr.: _______________ Ausstelldatum: ___________________
Telefonnr.: _______________ Email: ___________________
2. FahrerIn: ____________
____________
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Geburtsdatum: ____________
Führerausweisnr.: ____________ Ausstelldatum: ______________
Telefonnr.: ____________ Email: ______________
Kopien der Führerausweise und der ID/Pass beilegen
Fahrzeug: ______________________ Kennzeichen: ________________
Mietdauer: ______________________ Anzahl Tage: ________________
Die Mietdauer gilt ab dem vereinbarten Übernahmedatum! Mindestmietdauer Juli und August: 14 Tage, ansonsten 7 Tage. Weniger nach Absprache.
Mietkosten: _____________________
Km inklusive: 200 km pro Tag Mehrkm: CHF 0.50 pro km
Zusatzkosten:
- 1 Kühlbox (2-Zonen) pro Woche CHF 30.00
- 1 Miet WC pro Woche CHF 30.00
- 1 Einfeldkocher Outdoor (keine Küche oder Untergestell) pro Tag CHF 5.00
- _______________________________________
Total Zusatzkosten:___________________
Mit der Unterschrift bestätigen der Mieter und die Vermieterin des Fahrzeugs mit den Mietkonditionen einverstanden und gehen das Mietverhältnis ein. Die Bestimmungen folgen im Anschluss ab Seite 2. Eine vorzeitige Rückgabe oder Nichterreichung der Km hat keine Reduktion der Kosten zur Folge. Ist bei Mietbeginn aus Gründen von z.B. Unfall, verspätete Rückgabe des Vormieters das Fahrzeug nicht verfügbar, so werden geleistete Zahlungen erstattet. Schadenersatzansprüche können gegenüber der Vermieterin keine geltend gemacht werden.
Hinwil, ___________ _______________ ________________
Ort/Datum Unterschrift Mieter Unterschrift mahlog
Bestimmungen
1. Zustande kommen des Vertrags
Mit der Zusendung des unterzeichneten Mietvertrags, wird eine Rechnung über die Gesamtkosten, sowie über die Kaution (CHF 1‘000.00) beigelegt. Sie haben 10 Tage nach Rechnungsstellung Zeit den Betrag zu begleichen. Nach Erhalt der kompletten Zahlung wird die Reservation damit bestätigt.
Die Kaution wird nach ordnungsgemässer Rückgabe des Fahrzeugs und Zubehörs via Banküberweisung vergütet.
2. Rücktritt
Treten Sie die Miete nicht an wird ein Teil der Kosten vergütet. Die Kaution wird voll rückerstattet.
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 50% der Gesamtkosten
- danach erfolgt keine Rückerstattung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Ihr Versicherungsmakler kann hier helfen.
3. Übernahme und Rückgabe
Das Fahrzeug wird am Sitz der Vermieterin (vollgetankt und gereinigt) übergeben und bei Rückkehr wieder (vollgetankt und gereinigt) übernommen. Es wird bei Übergabe und Rückkehr jeweils ein Schaden- und Inventarprotokoll erstellt. Dies wird von beiden Parteien unterzeichnet.
Eine nachträgliche Reinigung wird mit CHF 200.00 berechnet. Nachtanken wird die fehlende Menge nachgetankt und gemäss Quittung verrechnet.
4. Nutzung
Fahrervorgaben:
- Mindestens 25 Jahre
- Mindestens 3 Jahre im Besitz des Führerausweises
- Nur im Vertrag genannte Fahrer dürfen das Fahrzeug führen
Der Mieter/Fahrer ist zum sorgfältigen Umgang mit dem Fahrzeug verpflichtet. Während der Nutzung ist vorschriftsmässige Unterhalt und Kontrolle in seiner Verantwortung. Die Flüssigkeitsstände und der Reifendruck sind wöchentlich und/oder alle 1000km zu kontrollieren. Die Vermieterin macht den Mieter, bei unsachgemässem Umgang mit dem Fahrzeug, wie auch bei mangelnder Wartung, für den Schaden haftbar.
Treibstoff, Öl, Scheibenwasser, Strassen-/Tunnelgebühren, sonstige Gebühren gehen zu Lasten des Mieters. Die CH-Vignette ist inbegriffen.
5. Schaden – Unfall – Einbruch - Diebstahl
Das Fahrzeug ist bei der AXA Winterthur im Schaden- und Pannenfall europaweit versichert. Die Notfallnummer liegt in der Fahrzeugmappe.
Bei Schäden, einem Defekt am Fahrzeug ist die Notfallnummer von Volkswagen anzurufen. Diese koordiniert auf Grund der Werksgarantie den Ablauf. Kleinreparaturen bis CHF 50.00 werden unter Vorlage einer Rechnung an den Mieter vergütet (Achtung die Rechnungsadresse muss auf die die Vermieterin lauten!).
Bei Diebstahl/Einbruch ist dies sofort der Polizei und der Vermieterin zu melden.
Bei einem Unfall ist die AXA Winterthur, wie auch die Vermieterin, unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ein Unfallprotokoll (liegt in Fahrermappe) ist auszufüllen und ggf. die örtliche Polizei zu informieren.
Unterschrift:Vermieter/Mieter
6. Versicherung
Die Fahrzeuge sind Vollkasko und Haftpflicht versichert. Der Selbstbehalt pro Schaden für den Mieter beträgt bei Vollkasko: CHF 1‘000.00 Teilkasko: CHF 1'000.00 Haftpflicht: CHF 1‘000.00
Die Selbstbehaltskosten und Prämienhochstufung sind durch den Mieter im Schadenfall zu zahlen. Es empfiehlt für die Selbstbehaltskostenabdeckung eine Versicherung abzuschliessen.
7. Verbote
- Rauchverbot
- Keine Tiere (es gibt Ausnahmen, das muss abgestimmt werden, Reinigung muss ggf. von Reinigungsfirma erledigt werden)
- Keine Weitervermietung an Dritte
- Fahrten in Nicht-EU/EFTA Länder, sowie Krisen- oder Kriegsgebiete
- Fahrten in Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss
- Geländefahrten
- Gewerbsmässige Transporte oder Personenbeförderung
- Teilnahme an Autorennen o.ä.
8. Verkehrs-/Parkbussen etc
Werden dem Mieter automatisch weitergeleitet. Haftung des Mieters für den gemieteten Zeitraum.
9. Anwendbares Recht und Gerichtstand
Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtstand Hinwil / Zürich
Mit der Unterschrift bestätigt der Mieter, dass er die Bestimmungen gelesen und verstanden hat und mit diesen einverstanden ist.
___________ _______________ _________________
Ort/Datum Unterschrift Mieter Unterschrift 2.Fahrer
Hinwil, ______________ ________________
Ort/Datum Unterschrift mahlog
Bankverbindung für die Rücküberweisung der Kaution:
____________________________
____________________________
Remarques
Andere Fahrzeuge wie den VW T6 Ocean mit Küche etc, Wohnwagen o.ä. auf unserer HP.
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