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Véhicule de location, Caravane

Weinsberg CaraCito 500 QDK

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  • à partir de CHF 650.- par semaine
  • Véhicule de locationtype de véhicule
  • à l'état neufetat
  • blanccouleur
  • 719 cmlongueur totale
  • 232 cmlargeur totale
  • 260 cmhauteur totale
  • 1'700 kgpoids total admissible
  • 1'261 kgpoids à vide (prêt à rouler)
  • 439 kgcharge
  • 1 portenombre de portes
  • 6 couchettesnombre total de couchages
  • 45 l eauréservoir d'eau fraîche
  • 25 l eau uséeréservoir d'eau usée

Emplacement

Hinwil


Prix de location

Saison1 Semaine2 Semaines3 Semaines
Pleine saison 1.7. - 30.9.1 Semaine800.002 Semaines1'400.003 Semaines1'700.00
Saison creuse 1.10. - 30.6., 1.10. - 31.6.1 Semaine650.002 Semaines1'000.003 Semaines1'300.00

Conditions de location




Mietvertrag und Mietbestimmungen - CARAVAN

Vermieterin: mahlog GmbH
Diensbach 3
8340 Hinwil
[email protected]

MieterIn / 1. FahrerIn: ____________
____________
____________

Geburtsdatum: ____________
Führerausweisnr.: ____________ Ausstelldatum: ______________
Telefonnr.: ____________ Email: ______________

2. FahrerIn: ____________
____________
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Geburtsdatum: ____________
Führerausweisnr.: ____________ Ausstelldatum: ______________
Telefonnr.: ____________ Email: ______________

Kopien der Führerausweise und ID/Pass beilegen

Fahrzeug: _____________ Kennzeichen: _______________
Mietdauer: _____________ Anzahl Tage: _______________

Die Mietdauer gilt ab dem vereinbarten Übernahmedatum! Mindestmietdauer Juli und August: 14 Tage, ansonsten 7 Tage. Weniger nach Absprache.

Mietkosten: ____________


Zusatzkosten:

- 1 Kühlbox (2-Zonen) pro Tag Fr. 5.00
- Parkplatz in Tiefgarage während Mietdauer pro Tag Fr. 5.00
- 1 Einfeldkocher Outdoor (keine Küche oder Untergestell) pro Tag CHF Fr. 5.00
- _______________________________________

Total Zusatzkosten: _________

Mit der Unterschrift bestätigen der Mieter und die Vermieterin des Fahrzeugs mit den Mietkonditionen einverstanden und gehen das Mietverhältnis ein. Die Bestimmungen folgen im Anschluss ab Seite 2. Eine vorzeitige Rückgabe oder Nichterreichung der Km hat keine Reduktion der Kosten zur Folge. Ist bei Mietbeginn aus Gründen von z.B. Unfall, verspätete Rückgabe des Vormieters das Fahrzeug nicht verfügbar, so werden geleistete Zahlungen erstattet. Schadenersatzansprüche können gegenüber der Vermieterin keine geltend gemacht werden.





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Ort/Datum Unterschrift Mieter Unterschrift mahlog





Bestimmungen

1. Zustande kommen des Vertrags

Mit der Zusendung des unterzeichneten Mietvertrags, wird eine Rechnung über die Gesamtkosten, sowie über die Kaution (CHF 1‘000.00) beigelegt. Sie haben 10 Tage nach Rechnungsstellung Zeit den Betrag zu begleichen. Nach Erhalt der kompletten Zahlung wird die Reservation damit bestätigt.

Die Kaution wird nach ordnungsgemässer Rückgabe des Fahrzeugs und Zubehörs via Banküberweisung vergütet.

2. Rücktritt

Treten Sie die Miete nicht an wird ein Teil der Kosten vergütet. Die Kaution wird voll rückerstattet.

- bis 30 Tage vor Reisebeginn 50% der Gesamtkosten
- danach erfolgt keine Rückerstattung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Ihr Versicherungsmakler kann hier helfen.

3. Übernahme und Rückgabe

Das Fahrzeug wird am Sitz der Vermieterin (gereinigt) übergeben und bei Rückkehr wieder (gereinigt) übernommen. Es wird bei Übergabe und Rückkehr jeweils ein Schaden- und Inventarprotokoll erstellt. Dies wird von beiden Parteien unterzeichnet.

Eine nachträgliche Reinigung wird mit CHF 100.00 je Stunde berechnet.

4. Nutzung

Fahrervorgaben:
- Mindestens 25 Jahre
- Mindestens 3 Jahre im Besitz des Führerausweises BE
- Nur im Vertrag genannte Fahrer dürfen das Fahrzeug führen

Der Mieter/Fahrer ist zum sorgfältigen Umgang mit dem Fahrzeug verpflichtet. Während der Nutzung ist vorschriftsmässige Unterhalt und Kontrolle in seiner Verantwortung. Die Flüssigkeitsstände und der Reifendruck sind wöchentlich und/oder alle 1000km zu kontrollieren. Die Vermieterin macht den Mieter, bei unsachgemässem Umgang mit dem Fahrzeug, wie auch bei mangelnder Wartung, für den Schaden haftbar.

Treibstoff, Öl, Scheibenwasser, Strassen-/Tunnelgebühren, sonstige Gebühren gehen zu Lasten des Mieters. Die CH-Vignette ist inbegriffen.

5. Schaden – Unfall – Einbruch - Diebstahl

Das Fahrzeug ist bei der AXA Winterthur im Schaden- und Pannenfall europaweit versichert. Die Notfallnummer liegt in der Fahrzeugmappe.

Bei Schäden, einem Defekt am Fahrzeug die Vermieterin unverzüglich zu informieren. Kleinreparaturen bis CHF 50.00 werden unter Vorlage einer Rechnung an den Mieter vergütet (Achtung die Rechnungsadresse muss auf die die Vermieterin lauten!).
Bei Diebstahl/Einbruch ist dies sofort der Polizei und der Vermieterin zu melden.

Bei einem Unfall ist die AXA Winterthur, wie auch die Vermieterin, unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ein Unfallprotokoll (liegt in Fahrermappe) ist auszufüllen und ggf. die örtliche Polizei zu informieren.













Unterschrift:Vermieter/Mieter






6. Versicherung

Die Fahrzeuge sind Vollkasko und Haftpflicht versichert. Der Selbstbehalt pro Schaden für den Mieter beträgt bei Vollkasko: CHF 1‘000.00 Teilkasko: CHF 1'000.00 Haftpflicht: CHF 1‘000.00

Die Selbstbehaltskosten und Prämienhochstufung sind durch den Mieter im Schadenfall zu zahlen. Es empfiehlt für die Selbstbehaltskostenabdeckung eine Versicherung abzuschliessen.

7. Verbote

- Rauchverbot
- Keine Tiere (es gibt Ausnahmen, das muss abgestimmt werden, Reinigung muss ggf. von Reinigungsfirma erledigt werden)
- Keine Weitervermietung an Dritte
- Fahrten in Nicht-EU/EFTA Länder, sowie Krisen- oder Kriegsgebiete
- Fahrten in Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss
- Geländefahrten
- Gewerbsmässige Transporte oder Personenbeförderung
- Teilnahme an Autorennen o.ä.

8. Verkehrs-/Parkbussen etc

Werden dem Mieter automatisch weitergeleitet. Haftung des Mieters für den gemieteten Zeitraum.

9. Anwendbares Recht und Gerichtstand

Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtstand Hinwil / Zürich




Mit der Unterschrift bestätigt der Mieter, dass er die Bestimmungen gelesen und verstanden hat und mit diesen einverstanden ist.



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Ort/Datum Unterschrift Mieter Unterschrift 2.Fahrer





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Ort/Datum Unterschrift mahlog





Bankverbindung für die Rücküberweisung der Kaution:

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Remarques

Besuchen Sie für Details unsere homepage: mahlog-camper.ch

Allgemeine Details:
  • Rein elektrische & gasfrei
  • Kühlschrank
  • Warmwasserboiler
  • WC Chemie
  • Führerausweis Kat BE
  • Auf Wunsch bieten wir auch Zubehör an


Hauptsaison Juli und August:

Caravan: 1 Woche 2 Wochen 3 Wochen
CaraCito 470 500.00 800.00 1'100.00
CaraCito 500 950.00 900.00 1'200.00


Nebensaison restliche Monate:

Caravan: 1 Woche 2 Wochen 3 Wochen
CaraCito 470 450.00 750.00 1'000.00
CaraCito 500 550.00 850.00 1'100.00

Kürzere oder längere Mietdauer auf Anfrage.

Juli und August Mindestmietdauer 14 Tage.

Equipement

  • Lucarne de toit
  • Douche
  • Cuisinière électrique
  • Rideaux d'occultation
  • Chauffe-eau
  • Lavabo
  • WC chimique

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