• Weinsberg CaraTour 600 MQ Ford
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Véhicule de location, Fourgonnette

Weinsberg CaraTour 600 MQ Ford

Miete Typ 3 ¦ Automat ¦ Schlafen 2 ¦ Reisen 4 ¦ Markise

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  • à partir de CHF 1'190.- par semaine
  • Fordporteur / base
  • Véhicule de locationtype de véhicule
  • 599 cmlongueur totale
  • 205 cmlargeur totale
  • 258 cmhauteur totale
  • 3'500 kgpoids total admissible
  • B - Automobilecatégorie de permis
  • 2'815 kgpoids à vide (prêt à rouler)
  • Dieseltype de carburant
  • Automatiquetransmission
  • 155 cv / 114 kWpuissance du moteur
  • 4 placesnombre de places
  • 2 couchettesnombre total de couchages
  • 1x dans un lit doublecouchages lits double

Emplacement

hübelmattweg 6, 5622 waltenschwil


Prix de location

Saison1 Semaine2 Semaines3 Semaines4 Semaines
Pleine saison 5.7. - 15.8.1 Semaine1'590.002 Semaines3'020.003 Semaines4'440.004 Semaines5'720.00
Saison creuse 29.3. - 4.7., 16.8. - 31.10.1 Semaine1'190.002 Semaines2'260.003 Semaines3'320.004 Semaines4'280.00

Conditions de location

Mietbedingungen
Allgemeine Bedingungen
Diese Mietbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrags. Alle Mietverhältnisse beginnen am Standort der Vermieterin und enden, wenn das Fahrzeug an diesen Standort zurückgebracht wird. Sollte das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht werden können, ist die Vermieterin umgehend telefonisch zu informieren (+41 56 622 86 02). Der Mieter ist verpflichtet, einen Zuschlag von CHF 50.-- pro Stunde zu zahlen, um sicherzustellen, dass auch der nächste Mieter pünktlich bedient werden kann. Ausgenommen von diesem Zuschlag sind unvorhersehbare Verspätungen.

Mietfahrzeug/Mietvertrag
Falls der Mietvertrag für die kommende Mietsaison bereits ausgestellt wurde und das neue Mietfahrzeug nicht die gleichwertige Ausstattung hat, wird der Kunde über diese Änderung schriftlich oder telefonisch informiert und der Mietvertrag angepasst.

Fahrer
Der Lenker des Wohnmobils / Wohnwagens muss mindesten 22 Jahren alt und mind. 12 Monate im Besitze eines gültigen Führerscheines der Kat. B bzw. für Wohnwagen BE sein. Der Mietvertrag bezieht sich auf den Mieter, welcher gleichzeitig der Fahrer ist. Allfällige Zweitfahrer müssen im Mietvertrag erwähnt werden. Das Weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind strikte untersagt.

Fahrzeugübernahme
Die Abholung des Mietfahrzeugs erfolgt laut Vertrag am Samstag zwischen 8.00 und 10.00 Uhr. In der Regel erhalten unsere Kunden das Fahrzeug bereits am Freitagnachmittag ab 14.00 Uhr, nachdem dies telefonisch vereinbart wurde. Bei der Übergabe wird ein Übernahmeprotokoll erstellt, das sowohl bei der Abholung als auch bei der Rückgabe des Fahrzeugs ausgefüllt wird.

Fahrzeugrückgabe
Das Mietverhältnis endet jeweils am Freitag um 11.00 Uhr. Die Übernahme-/Rückgabezeiten sind während der Ferienzeit verbindlich.

Reservation
Eine Anzahlung von CHF 300 innerhalb von 10 Tagen sichert die Reservation.

Mietdauer
Während der Hauptsaison, Juli – Mitte August, beträgt die Mindestmietdauer 2 Wochen.

Versicherung
Alle Fahrzeuge verfügen über eine Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung (Selbstbehalt CHF 1000 pro Schadenfall) sowie eine Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt CHF 1500 pro Schadenfall). Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, ebenso Schäden, die von der Versicherung abgelehnt werden (z. B. aufgrund von Grobfahrlässigkeit, Alkoholmissbrauch, Missachtung der Fahrzeughöhe oder falschem Treibstoff). Schäden im Innenraum, also im Wohnbereich, sind nicht versichert.

Reparaturen
Notwendige Reparaturen sind zunächst der Vermieterin zu melden. Sie entscheidet, wie und wo die Reparatur des Fahrzeugs durchgeführt wird. Reparaturen, die ohne die Zustimmung der Vermieterin vorgenommen werden, müssen vom Mieter selbst getragen werden. Für die Rückerstattung von Reparaturkosten sind immer die Quittungen und Originalrechnung der Vermieterin vorzulegen. Der Mieter ist verpflichtet, sich beim Gebrauch des Fahrzeugs an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Ausserdem verpflichtet sich der Mieter, die Warnsignale des Fahrzeugs zu beachten und entsprechend zu handeln. Verbrauchsmaterialien wie Scheibenwischwasser, AdBlue, etc. gehen zu Lasten des Mieters. Im Falle eines Defekts ist der Mieter verpflichtet, alle Massnahmen zu ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sollte das gemietete Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer anderen, nicht von der Vermieterin verursachten Ursache ausfallen, wird die Vermieterin sich um ein Ersatzfahrzeug bemühen, ist jedoch dazu nicht verpflichtet. Sollte kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen, erhält der Mieter alle geleisteten Zahlungen zurück. Weitere Ansprüche können gegenüber der Vermieterin nicht geltend gemacht werden.

Unfall
Bei einem Unfall muss die Vermieterin umgehend benachrichtigt werden (+41 56 622 86 02). Zudem ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen. Erstellen Sie, wenn möglich, eine Skizze mit Fotos sowie eine detaillierte Beschreibung des Unfallablaufs. Notieren Sie die Namen und Adressen des Unfallgegners sowie eventueller Zeugen. Das Unfallprotokoll finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Bezahlung / Kaution
Der gesamte Mietpreis muss spätestens 14 Tage vor der Abreise beglichen werden. Vor der Fahrzeugübernahme ist eine Kaution von CHF 1500.-- per E-Banking zu überweisen.

Annullierung
In jedem Fall CHF 300.--
60 bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des Pauschalpreises
29 bis 15 Tage vor Mietbeginn 60 % des Pauschalpreises
14 bis 6 Tage vor Mietbeginn 75 % des Pauschalpreises
5 bis 0 Tage vor Mietbeginn 100 % des Pauschalpreises

Das Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung hat den Verlust des vollen Betrages zur Folge. Eine Annullationskosten – Versicherung ist Sache des Mieters.

Reinigung
Das Fahrzeug ist in einem sauberen Zustand zurückzugeben. Für eine Nachreinigung berechnen wir CHF 130.00 pro Stunde, je nach Aufwand. In allen unseren Mietfahrzeugen herrscht ein striktes Rauchverbot. Bei Nichteinhaltung des Rauchverbots behalten wir uns vor, die Kosten für die spezielle Reinigung in Rechnung zu stellen.

Gerichtsstand
Der Unterzeichnete bestätigt, die Mietbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich damit einverstanden. Die Parteien vereinbaren als Gerichtstand Muri / AG für jeden aus diesem Mietvertrag entstehenden Streit.


Remarques

Miete Typ 3

Im Preis inbegriffen
  • Vollkasko
  • Schutzbrief AXA
  • erste Gasfüllung
  • Markise, Fahrradträger je nach Fahrzeugtyp
  • Koch-/Essgeschirr
  • Tisch + Campingstühle
  • Fahrzeug mit Klimaanlage im Fahrerhaus

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