Sicheres Kaufen und Verkaufen

Sicheres Kaufen und Verkaufen

Schützen Sie sich und Ihr Geld! Beachten Sie beim Fahrzeugkauf oder -verkauf unbedingt die folgenden Regeln.

  • Vergewissern Sie sich, dass es den Verkäufer auch wirklich gibt.
  • Holen Sie Name, Adresse, Telefonnummer von ihm ein. Rufen Sie zu unterschiedlichen Tageszeiten an, um herauszufinden, wer antwortet und in welcher Weise wird geantwortet.
  • Senden Sie nie eine Kopie Ihres Personalausweises an jemanden den Sie nur durch E-Mail oder Telefon kennen.
  • Eine Aufforderung zur Vorauszahlung stellt meist einen Betrugsversuch dar.
  • Dies gilt sowohl für Bargeldtransfers (z. B. über Western Union, MoneyGram, Escrow) als auch für Banküberweisungen. Es besteht leider immer die Möglichkeit, dass Ihr Geld mit gefälschten Papieren abgehoben wird – und Ihr Schaden nicht erstattet wird!
  • Sollten Sie skeptisch sein, hinterlegen das Geld auf einem Notaranderkonto (Betonung liegt: bei einem Notar Ihrer Wahl.) Nur über diesen Weg und wenn Ihr Wohnwagen oder Wohnmobil in gutem Zustand angekommen ist, erhält der Verkäufer sein Geld und Sie Ihr Traumfahrzeug.
  • Ist das Angebot „zu schön um wahr zu sein“? Dann ist es auch so.
  • Seien Sie vorsichtig mit Geschäften die über die Landesgrenze hinausgehen.

Woran erkenne ich einen betrügerischen Verkäufer?

Versucht jemand, Ihnen ein Wohnwagen oder Wohnmobil zu verkaufen gegen Vorkasse, ohne dass Sie das Objekt gesehen haben? Wurde angedeutet, möglicherweise den Transport über ein Transportunternehmen abwickeln zu lassen, und die Kosten des Transports zu übernehmen? Ist es nicht möglich, den Verkäufer direkt oder telefonisch zu sprechen?

Beispiel

Eine Anzeige wird aufgegeben, in denen sich der Betrüger als Verkäufer ausgibt. Oft wird das ausgeschriebene Objekt zu einem äusserst attraktiven Preis angeboten. Interessierte Kunden, die versuchen, über die Anzeige mit dem Verkäufer telefonisch in Kontakt zu treten, müssen die Erfahrung machen, dass dieser unter der angegebenen Telefonnummer entweder gar nicht erreichbar ist oder die in der Anzeige angegebene Telefonnummer überhaupt nicht existiert.

Dem Kaufinteressent bleibt einzig der E-Mail-Kontakt zum Verkäufer. Spricht er diesen auf dessen telefonische Unerreichbarkeit an, so erhält er meist die Auskunft - beispielsweise: bin gehörlos, hatte einen Unfall, bin erkrankt oder bin auf einer Geschäftsreise und daher nur per E-Mail erreichbar.

Hat der Verkäufer das Geld erst einmal in Händen, kommt es bei Rückfragen des Käufers mitunter zu einer Reihe von Ausreden, weshalb der Wohnwagen oder das Wohnmobil noch nicht ausgeliefert werden konnte. In manchen Fällen wird vom Käufer eine weitere Zahlung für den Transport gefordert. Ab dem Moment des Geldeingangs ist der Verkäufer dann spurlos verschwunden.

Woran erkenne ich einen betrügerischen Käufer?

  • Meldet sich jemand per E-Mail bei Ihnen und möchte den Wohnwagen oder das Wohnmobil direkt kaufen, ohne Besichtigung?
  • Bietet Ihnen jemand einen den Verkaufspreis übersteigenden Geldbetrag dafür an?
  • Wurde angedeutet, möglicherweise den Transport über ein Transportunternehmen abwickeln zu lassen, und die Kosten des Transports zu übernehmen?
  • Ist es nicht möglich, den Käufer direkt oder telefonisch zu sprechen?
  • Befindet sich der potentielle Käufer im Ausland?

Betrugsfälle (Beispiele)

  • Phishing-Mails (Passwort fischen)
  • Scheck Betrug / Differenz-Zahlungsbetrug
  • Rip Deal / Geldwechselbetrug
  • Internetauktionen und Escrow-Anbietern

Phishing-Mails

Sie erhalten eine E-Mail mit dem gefälschten Absender Caravan24. Meist werden Sie aufgefordert, Ihre Benutzerangaben zuzusenden. Hier sind Betrüger am Werk. Durch die Bekanntgabe Ihrer Zugangsdaten, bekommen fremde Drittpersonen Zugang zu Ihrem Konto und könnte dadurch Betrugsversuche über Ihren Zugang starten. Caravan24 wird Sie NIE auffordern Ihre Zugangsdaten anzugeben. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte unser Supportteam [email protected]

Scheck Betrug / Differenz-Zahlungsbetrug

Sie bieten ein Wohnwagen oder Wohnmobil zum Verkauf an. Auf das Inserat meldet sich ein Käufer aus dem Ausland. Der Käufer möchte das Fahrzeug sogar erwerben, ohne es vorher gesehen zu haben. Sie erhalten dann einen Scheck, der weit über dem Kaufpreis liegt. Der Käufer entschuldigt sich, dass er versehentlich einen zu hohen Scheck ausgestellt hat und bittet Sie, den Mehrbetrag einfach per Western Union zu versenden. Wenn Sie den Scheck bei der Bank einlösen, wird der Betrag zunächst vorläufig gutgeschrieben. Nach der Prüfung durch die Bank, die einige Zeit in Anspruch nehmen kann, wird der Scheck wieder storniert, weil er nicht gedeckt ist. Zwischenzeitlich haben Sie den Mehrbetrag zurück erstattet oder Sie sollen diese Transaktion per Western Union oder ähnliche Instituten durchführen. Sobald Ihr Geld an den Empfänger ausgezahlt wurde, ist es unwiderruflich verloren.

Rip Deal / Geldwechselbetrug

Der Rip Deal ist ein betrügerisches Devisentauschgeschäft. Der Betrüger wendet dabei immer wieder verschiedene Tricks an. Aber alle mit demselben Ziel, ihre Opfer um ihr Geld zu betrügen.

So kann ein Rip Deal ablaufen

Die Betrüger werden meistens durch Anzeigen auf Ihre Opfer aufmerksam.

Meist kontaktiert ein solcher Geldwechsel-Betrüger ein potentielles Opfer

Nach der Kontaktaufnahme wird ein Treffen arrangiert – meistens im Ausland. Bei diesem Treffen lenkt der Betrüger das Gespräch vom Thema ab und spricht über Geldwechsel oder Bargeldtransaktion.

Dem Opfer werden Euros und/oder US-Dollars im Tausch gegen Schweizer Franken angeboten oder umgekehrt. Manchmal täuscht der Betrüger seinem Opfer auch vor, es handle sich um Schwarz- oder gewaschenes Geld, weshalb der Geldwechsel heimlich geschehen muss.

Bei der Geldübergabe sind der Fantasie des Geldwechsel-Betrügers praktisch keine Grenzen gesetzt:

  • Falschgeld oder Faksimile-Geldscheine anstelle vom echtem Geld
  • leere Geldkoffer tauschen
  • präparierte Geldbündel, wobei nur der oberste Geldschein echt ist
  • Eingefärbte Geldscheine, die angeblich mittels Chemikalien wieder entfernt werden können

Erkennungsmerkmale

Den Geldwechselbetrug erkennen Sie in den meisten Fällen daran, dass

  • der vermeintliche Interessent von Ihnen als Verkäufer verlangt, dass Sie die Vermittlungsgebühren und Provisionen in bar zahlen sollen.
  • das ganze Geschäft in bar abgewickelt werden soll.
  • Ihnen unverhältnismässig hohe Gewinne in Aussicht gestellt werden.
  • der Treffpunkt für die Übergabe im Ausland stattfinden soll
    (Norditalien, Frankreich, Spanien, Türkei oder Benelux-Staaten).
  • Treffpunkt
  • der vermeintliche Interessent Sie in einem öffentlichen Lokal treffen will.
  • der Treffpunkt und die abgemachte Zeit kurzfristig geändert wird.
  • der vermeintliche Interessent den Preis für das Objekt in Ihrer Anzeige ohne Prüfung und/oder Besichtigung akzeptiert.
  • neben dem eigentlichen Geschäft (z.B. Hausverkauf) auch andere Geschäfte
    (u.a. Devisentauschgeschäfte) abgewickelt werden sollen.

Bei Verdacht eines Internet Betrügers wenden Sie sich bitte an die „Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität“ kurz (KOBIK)